Mobilfunk / 5G

Hinweis: wer sich mit der Englischen Sprache schwer tut, kann englischen Text bei deepl.com online übersetzen. Das Ergebnis ist einigermassen brauchbar.

Projekt Fennematt - Interview mit Eide Dücker

Genossenschaftliches und naturnahes Leben und Arbeiten in funk-armer Umgebung


Arthur Firstenberg

03.06.2020 Übersetzung des englischen Wikipedia-Eintrags

Deutsche Zusammenfassung seines Buches "Der Unsichtbare Regenbogen, eine Geschichte der Elektrizität und ihrer Wirkung auf das Leben"

Internationaler Appell "Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum"

Cellular Phone Task Force

From Blankets to Bullets

ECHO Earth ("End Cellphones Here on Earth")

08.06.2020 zeitpunkt: Elektromagnetische Strahlung führt zu Blutgerinnung und Sauerstoffmangel (Übersetzt und gekürzt aus: Arthur Firstenberg: Cancel your cellphone-account day Juni 21 2020)


Die weltweite 5G-Verschwörung erklärt

aus golem.de


5G-"Reduktionsfaktor"

"Ist Frau Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga drauf und dran, ihr Wort zu brechen und der Mobilfunklobby für den 5G-Standart horrende Grenzwertlockerungen über die Hintertüre zuzugestehen?"

aus Gigaherz.ch


Rechte von Antennenanwohnern mit Füssen getreten: Medienmitteilung «Bundesrat lockert Grenzwert: Bis zehnfache Sendeleistung für 5G»

Sommaruga versprach im November 2020, dass der Bundesrat an den tiefen Grenzwerten für 5G-Antennen festhält.

Aus dem Buebetrickli zur Lockerung des Grenzwerts ist nun eine Verordnung geworden, die offensichtlich den Widerstand der Bevölkerung gegen 5G gewaltsam aufbrechen soll. Der Bundesrat übergeht damit zwei Ständerats-Entscheide, die grosse Mehrheit der Bevölkerung sowie die unermüdlichen Warnungen von Ärztinnen und Ärzten. Er bricht sein früheres Versprechen, die Grenzwerte für Mobilfunk nicht zu lockern. So will er auf illegitime Weise Antennenanwohnern, Gemeinden und Kantonen viele ihrer Rechte entziehen, obwohl Gerichte dies als unzulässig beurteilten. Wir verurteilen diesen bundesrätlichen Entscheid daher aufs Schärfste: Er gefährdet die Gesundheit, ist rechtswidrig und sorgt für Wut in weiten Kreisen, ebenso für viele hundert weitere unnötige Gerichtsverfahren.

mehr auf schutz-vor-strahlung.ch


Innen- und Gesundheitsminister Berset wollte keine Handy-Antenne – Swisscom ließ das Projekt fallen!

Der Schweizer Innen- und Gesundheitsminister Alain Berset wollte keine Antenne, die sein Haus bestrahlt. Die Swisscom verzichtete nach seinem Einspruch auf den Bau.

mehr bei diagnose:funk

oder PDF hier herunterladen


Alt-Nationalrat Thomas Hardegger sieht Swisscom & Co in der Beweispflicht

Alt-Nationalrat Thomas Hardegger ist gegen Mobilfunkantennen. Er sagt, die Beweislast für risikofreie Nutzung liege nicht bei den Gegnern, sondern den Anbietern wie Swisscom. Die würden bisher keine entsprechenden Studien liefern.

Bericht im Blick herunterladen


16.02.2023 Mobilfunkstrahlung kann Bienen schaden

Mobilfunkstrahlung kann Insekten schädigen. Doch wie genau und unter welchen Umständen sie dies allenfalls tut, ist wissenschaftlich weitgehend ungeklärt. Dies sagt eine vor wenigen Wochen veröffentlichte Studie des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Die sogenannte «Übersichtsstudie» fasst den gegenwärtigen Wissenstand zusammen. Gemäss Schweizer Mediendatenbank hat bisher erst die Zeitschrift «Schweizer Bauer» kurz und knapp darüber berichtet.

Die Ergebnisse der Studie sind auch international von Bedeutung. Es ist nämlich erst die zweite Übersichtsstudie über die Wirkung von nicht ionisierender Strahlung (NIS) auf Insekten. Aber es ist die erste, welche die untersuchten Forschungsberichte auch nach deren Qualität bewertet. Eine kürzlich veröffentlichte Literaturübersicht der EU weise, so die Autoren der BAFU-Studie, «methodische und analytische Mängel auf». Zudem sei jene Abhandlung nicht in einer Zeitschrift mit Peer-Review-Verfahren veröffentlicht worden.

Mögliche Wirkungen unterhalb der bestehenden Grenzwerte

Die Studie dokumentiert: Es gibt wenig gesichertes Wissen zur Wirkung von NIS auf Insekten. Dennoch liefert sie Anhaltspunkte dafür, dass gewisse spezifische Wirkungen existieren können. Die Autoren konnten «potenzielle Wirkungen auf Verhalten, Stoffwechsel, Zellstress, Fortpflanzung und DNA-Schädigung für Frequenzen bis 6 Gigahertz feststellen.» Die Wirkungen seien vor allem identifiziert worden, wenn Insekten experimentell einer Strahlungsintensität unterhalb der bestehenden Immissionsgrenzwerte ausgesetzt wurden. So stellen die Autoren beispielsweise fest, dass NIS die Orientierungsfähigkeit und Fortbewegungsgeschwindigkeit von Insekten beeinträchtigen können. Dies könne sich wiederum auf die Nahrungssuche auswirken. Die Verlässlichkeit dieser Wirkungen sei hoch.

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Dies ist die Studie, auf die sich der infosperber bezieht


5G: Fünf tapfere Bundesrichter ziehen den Stöpsel

Landesweit sind in den letzten 18 Monaten um die 1100 Baugesuche für den Bau von 5G Mobilfunk-Sendeanlagen oder die  Hochrüstung von bestehenden auf 5G, von kantonalen Baudirektionen oder kantonalen Verwaltungsgerichten sistiert (schubladisiert) worden. Grund: Warten auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichts im Fall Steffisburg.
Am 17. März 2023 wurde dieses angebliche Grundsatzurteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 mit einem vom Bundesgericht selbst veranstalteten Presserummel und reihenweise unzutreffenden Kommentaren von ahnungslosen, mit dem Fall nicht vertrauten Journalisten, veröffentlicht.

weiterlesen bei Urs Raschle bzw. Gigaherz.ch


40 Prozent aller Mobilfunk-Sendeanlagen sind mechanisch falsch eingestellt

Weil weder das Bundesamt für Kommunikation, noch die kantonalen Umweltämter, respektive deren NIS-Fachstellen eine selbständige, unangemeldete Einsichtnahme in die in den Steuerzentralen eingestellten Sollwerte der Sendeparameter (Sendeleistungen, fernsteuerbare vertikale Senderichtungen, Leistungsbegrenzung, Korrekturfaktoren usw.) haben, hat sich das Amt für Umwelt des Kantons Schwyz dazu entschlossen, wenigstens diejenigen systemrelevanten Parameter zu kontrollieren, die öffentlich zugänglich sind. Nämlich die mechanisch eingestellten vertikalen Senderichtungen und die Höhen auf welchen sich die Antennen befinden.

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Bundesgericht verbietet Dauerfunk bei Funk-Wasserzählern.

Da wo funkangefressene Digitalisierer am Werk sind, wird oft auf Teufel komm raus auch noch eine unnötige, meist überflüssige Funkerei gratis mitgeliefert. So auch bei den sogenannten Funk-Wasserzählern, die dem Zählerableser der Wasserversorgung erlaubt, den Zählerstand zwecks Erstellung der Wasserverbrauchsrechnung aus der Ferne abzulesen.
An und für sich eine nützliche Angelegenheit, da die Hausbesitzer, gerade bei Einfamilienhäusern, meistens dann nicht zu Hause sind, wenn der Zählerableser an der Haustüre klingelt, um den Wasserzähler im Untergeschoss ablesen zu dürfen.

Wieso zum Henker funken dann diese Funk-Wasserzähler alle 30 Sekunden, manche Fabrikate noch öfter, nicht nur den aktuellen Zählerstand, sondern auch noch gleich die im Zähler gespeicherten Stundenwerte der letzten 256 Tage inklusive deren Spitzen-Durchflusswerte und vieles mehr, pausenlos und planlos in den Aether hinaus?

Diese Frage stellte sich am 5. Januar 2021 auch das Bundesgericht und fand darin auch weder Sinn noch Zweck.

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5G: Nur das BAKOM wäscht noch weisser

Wer zur Zeit gegen den Neubau von 5G-Mobilfunk-Sendeanlagen oder gegen die Hochrüstung von bestehenden auf 5G, Einspruch erhebt, wird von den Gerichtsinstanzen mit dem hämischen Hinweis abgewiesen, gerade das adaptive 5G verringere die Strahlenbelastung. Man solle doch zuerst einmal die neueste Messkampagne des Bundesamtes für Kommunikation mit dem Titel «Elektrische Feldstärken im Wirkbereich adaptiver und konventioneller Mobilfunkantennen» vom 8. resp. 12 Dezember 2022 konsultieren, bevor man mit solch unbegründeten Argumenten  daherkomme. Abrufbar unter https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/telekommunikation/technologie/5g/elektrische-feldstaerken.html.

Kritische Fachleute dagegen finden einmal mehr, dass schweizerische Gerichtsinstanzen von dieser Technologie schlicht keine Ahnung haben und den Mobilfunkbetreibern und ihren Helfershelfern auf Kantons- und Bundesämtern jeden nur denkbaren Schwindel abkaufen.

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17.08.23 5G kann zur Verringerung der Knochenstärke führen

Eine neue Studie zeigt, dass die Strahlenbelastung mit 3,5 GHz, die in 5G verwendet wird, die Knochenstärke und -flexibilität in Tierversuchen verringert, obwohl die Strahlenbelastung weit unter den ICNIRP-Grenzwerten lag, die angeblich vor allen Gesundheitsrisiken schützen sollen. Darüber hinaus wurde ein erhöhter oxidativer Stress im Skelettmuskelgewebe beobachtet.

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06.09.2023 Politik CH – Motion Wasserfallen am 12. September im Nationalrat

Wiedergabe des gesamten Artikels von Urs Raschle

Nun ist es definitiv, der Nationalrat wird am 12. September über die angepasste Motion Wasserfallen abstimmen. Beim Abstimmungsverhältnis 19:4 in der Kommission wird es wohl keine Diskussion mehr vor der Abstimmung im Rat geben.

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203237

https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-kvn-2023-09-05.aspx

Der Mobilfunkausbau soll demnach weiter erleichtert werden, allerdings unter der Bedingung, dass die Anlagegrenzwerte (AGW) nominell nicht angetastet werden. Wie wir Wissen, ist damit die Hintertüre weit offen für diverse faktische Grenzwertlockerungen.

Es muss klar festgehalten werden, dass die Grenzwertregelungen bei einer Annahme des Postulats, erneut massiv gelockert werden.

Die zur Diskussion stehenden Erleichterungen sehen unter anderem Folgendes vor (Option 3 im UVEK-Bericht Mobilfunk und Strahlung):

  1. Sender bis 100 Watt sollen gänzlich vom AGW ausgenommen werden. Heute gilt das nur für Mikrozellen bis max. 6 Watt.
  2. Anlagen die vom AGW ausgenommen sind, sollen im Meldeverfahren ohne Einsprachemöglichkeit gebaut werden.
  3. Der AGW soll für jede Mobilfunkanlage einzeln gelten, auch dann, wenn sich die Anlagen auf dem gleichen Mast oder Gebäude befinden.
  4. Der AGW soll für die besonders interessanten (IoT-Anwendungen) niedrigen Frequenzen von 4 V/m auf 6 V/m erhöht werden.
  5. Für konventionelle Antennen soll eine Mittelung über 24 Stunden erfolgen. Für adaptive Antennen wurde die Mittelung bereits auf 5 Minuten festgelegt.
  6. Der Zugang zu Rechtsmittelverfahren gegen Mobilfunkanlagen sollen auf allen Ebenen eingeschränkt werden.
  7. Weitere technische Erleichterungen bzw. Tricksereien für adaptive Antennen sollen folgen.
  8. Mit dem ergänzenden Postulat von NR Katja Christ (23.3764) sollen Gemeinden und Kantone gesetzlich verpflichtet werden ihre Gebäude und Infrastrukturen für Mobilfunkanlagen zur Verfügung zu stellen (Enteignung).
  9. Die Zahl der Abnahmemessungen soll reduziert werden.
  10. Die Beurteilung der Dämpfung von Gebäuden soll erleichtert werden.
  11. Der Radius für die Einspracheberechtigung soll reduziert und fix festgelegt werden, was weniger Einspracheberechtigte zur Folge haben wird.
  12. Die Prüfung von Baugesuchsunterlagen soll reduziert und erleichtert werden.

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Vor diesem Hintergrund sollten die Schutzorganisationen eine noch nie dagewesene Email-und Briefpost-Welle an alle Nationalräte loslassen. Jedem muss klar werden, dass wenn er oder sie der Vorlage zustimmt, seine oder ihre Wahlchance im Oktober massiv sinken wird. Begleitend sollten auch möglichst viele Medien informiert werden.

Vorschlag für den Grundtenor (bitte individuell anpassen):

5G-Mobilfunk ist fast flächendeckend verfügbar. Wo nicht, genügt den meisten Kunden auch 4G noch lange. Die Zwängerei der Branche ist unbegründet und dient lediglich der Kostenminimierung zu Lasten des vorsorglichen Gesundheitsschutzes.

Neue Studien belegen, dass die gesundheitlichen Risiken des 5G-Mobilfunks ein kritisches Mass angenommen haben. Neben den Menschen sind insbesondere auch Insekten wie Bienen akut gefährdet. Die Zahl elektrosensibler Personen in der Bevölkerung hat sich in den vegangenen Jahren verdoppelt. Ein weiterer Anstieg ist zu erwarten. Eine Verschärfung statt der geforderten Lockerungen der Grenzwertregelungen ist deshalb dringlich.

Mit der einseitigen und Markt verzerrenden Förderung des Mobilfunks wird der dringliche Ausbau der Glasfasernetze untergraben. Dabei besteht in Fachkreisen kein Zweifel darüber, dass der zukünftige breitbandige Mobilfunk aus physkalischen Gründen nur mittels leistungsfähigen Glasfasernetzen und Routern in Gebäude (FTTH) gebracht werden kann und keinesfalls mit noch mehr Antennenmasten in Wohnquartieren.

Die Schutzorganisationen erwarten von den Mitgliedern des Nationalrats ein besonnenes Verhalten, abseits des geschürten und inzwischen international von der Branche selber als gescheitert bezeichneten 5G-Hype. Es geht insbesondere um den Schutz der besonders empfindlichen jüngeren und älteren Wählerschaft, aber auch um die 900'000 von Elektrosensibilität betroffen Mitbürger.

Die schädliche Motion kann getrost abgelehnt werden, weil die ständige Angstmacherei der Branche nicht länger verfängt. Der Mobilfunkausbau ist in der Schweiz auf solidem Kurs, beim Glasfasernetzausbau besteht laut bundesrätlichem Bericht hingegen dringlicher Bedarf für Erleichterungen und Fördermassnahmen.

Urs Raschle auf Telegram - Beitrag ansehen

[Anm.: Ein weiteres Kapitel politisch-wirtschaftlicher Arroganz als Ausdruck des Neoliberalismus und der Technokratie. Es geht den entscheidenden Parteien nicht um die Bevölkerung. Hört das jemals auf? Und wenn nicht, warum nicht? Und wie kann das gestoppt werden?]


06.09.2023 Mein Brief ans Bundesamt für Gesundheit, Bundesamt für Umwelt, Bundesamt für Kommunikation

Ich habe heute folgendes Schreiben verfasst. Wer will, kann dieses gern als Vorlage übernehmen und verändert oder unverändert verschicken.

Ich versuche, ob ich das Schreiben ebenfalls allen NationalrätInnen zukommen lassen kann.

Bisherige Adressaten: str@bag.admin.ch; info@bafu.admin.ch; info@bakom.admin.ch

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich beziehe mich auf die erwähnte Motion, die am 12.9.23 im NR zur Abstimmung kommen soll. Dazu stütze ich mich u.a. auf den Bericht von Urs Raschle (https://urs-raschle.ch/politik-ch-motion-wasserfallen-am-12-sept-im-nationalrat/).  

Wie er erwähnt, wird bei einer Annahme der Motion folgendes geschehen:

«Der Mobilfunkausbau soll demnach weiter erleichtert werden, allerdings unter der Bedingung, dass die Anlagegrenzwerte (AGW) nominell nicht angetastet werden. Wie wir wissen, ist damit die Hintertüre weit offen für diverse faktische Grenzwertlockerungen.
Es muss klar festgehalten werden, dass die Grenzwertregelungen bei einer Annahme des Postulats erneut massiv gelockert werden.
Die zur Diskussion stehenden Erleichterungen sehen unter anderem Folgendes vor (Option 3 im UVEK-Bericht Mobilfunk und Strahlung):

  • Sender bis 100 Watt sollen gänzlich vom AGW ausgenommen werden. Heute gilt das nur für Mikrozellen bis max. 6 Watt.
  • Anlagen die vom AGW ausgenommen sind, sollen im Meldeverfahren ohne Einsprachemöglichkeit gebaut werden.
  • Der AGW soll für jede Mobilfunkanlage einzeln gelten, auch dann, wenn sich die Anlagen auf dem gleichen Mast oder Gebäude befinden.
  • Der AGW soll für die besonders interessanten (IoT-Anwendungen) niedrigen Frequenzen von 4 V/m auf 6 V/m erhöht werden.
  • Für konventionelle Antennen soll eine Mittelung über 24 Stunden erfolgen. Für adaptive Antennen wurde die Mittelung bereits auf 5 Minuten festgelegt.
  • Der Zugang zu Rechtsmittelverfahren gegen Mobilfunkanlagen sollen auf allen Ebenen eingeschränkt werden.
  • Weitere technische Erleichterungen bzw. Tricksereien für adaptive Antennen sollen folgen.
  • Mit dem ergänzenden Postulat von NR Katja Christ (23.3764) sollen Gemeinden und Kantone gesetzlich verpflichtet werden ihre Gebäude und Infrastrukturen für Mobilfunkanlagen zur Verfügung zu stellen.
  • Die Zahl der Abnahmemessungen soll reduziert werden.
  • Die Beurteilung der Dämpfung von Gebäuden soll erleichtert werden.
  • Der Radius für die Einspracheberechtigung soll reduziert und fix festgelegt werden, was weniger Einspracheberechtigte zur Folge haben wird.
  • Die Prüfung von Baugesuchsunterlagen soll reduziert und erleichtert werden.»

Meine Betroffenheit über diese Abstimmung beruht auf mehreren Ursachen:

  • Die Auswirkungen von 5G im aktuellen sowie im geplanten Ausbau sind auf die Gesundheit von Organismen nicht ausreichend erforscht. Es gibt einige Anzeichen, dass z.B. Insekten (Bienen) darunter erheblich leiden / erkranken / sterben, was unabsehbare Folgen für unsere Mitwelt hat.
  • Ich kenne die Elektrosensibilität aus eigener Erfahrung, ebenso wie aus Erfahrungen von Freunden und Bekannten, die unter nieder- wie hochfrequenter Strahlung leiden.
  • Die Bestimmungen über Grenzwerte für 5G-Antennen wurden bereits 2021 aufgeweicht (https://schutz-vor-strahlung.ch/news/k-tipp-grenzwert-fuer-5g-antennen-aufgeweicht/), was zu einer massiven Erhöhung der Strahlenbelastung mit erheblichem Schädigungspotential an Menschen und Mitwelt führt.

Es lässt sich festhalten, dass die Zahl der elektrosensiblen Personen in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Das spiegelt sich auch so in meinem Umfeld.

5G-Mobilfunk ist bereits weitgehend verfügbar.

Eine Verschärfung statt der geforderten Lockerungen der Grenzwertregelungen ist deshalb dringlich.

Ich wünsche mir von Mitgliedern des Nationalrats dringend ein besonnenes und überlegtes Verhalten, mit der grössten Vorsicht gegenüber Argumenten von und Beeinflussung durch Lobbyistinnen der Mobilfunkbranche.

Von Ihrem Amt wünsche ich, dass Sie die berechtigten Anliegen der Bevölkerung und die technischen Problematiken ernst nehmen und mit allergrösster Vor- und Rücksicht auf die Folgen für unsere Welt behandeln.

Freundliche Grüsse

(...)


15.09.2023 5G: Kanton Bern trickst Anwohner von Antennen aus

Der Kanton Bern winkte über 300 adaptive Antennen ohne Baubewilligung durch. Obschon sie kurzzeitig viel stärker strahlen dürfen.

Das Mobilfunknetz der nächsten Generation bedarf neuer Antennen. Sogenannt adaptive Antennen strahlen gezielter und konzentrierter als bisherige Mobilfunkanlagen, die permanent grossflächige Netze erzeugen. Doch dafür müssten sie mitunter stärker strahlen dürfen, als die vorsorglichen Grenzwerte vorsehen.

Zuständig für die Zulassung dieser Antennen sind in der Schweiz eigentlich die Gemeinden. Die Kantone machen allerdings Empfehlungen und interpretieren die Gesetzeslage.

Kanton Bern rät Gemeinden zu Bagatellverfahren

Dabei sorgt besonders der Kanton Bern für Kritik. Da herrscht nämlich die Ansicht, dass keine Baubewilligungsprozesse für Umbauten bestehender Anlagen zu adaptiven Antennen nötig seien – obschon diese später stärker strahlen dürfen.

Dies teilte das Regierungsstatthalteramt der Direktion für Justiz und Inneres den Gemeinden im April 2022 in einem eindeutigen Schreiben mit. Dies bedeutet: Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner neuartiger Antennen müssen über die Änderungen nicht informiert werden. Und können so keine Einsprachen erheben.

Hunderte Anlagen dürfen Anlagegrenzwerte überschreiten – ohne Baubewilligung

Ob der Kanton dies darf, ist allerdings unklar. In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil gab das Berner Verwaltungsgericht kürzlich nämlich einer Beschwerde aus Büren an der Aare Recht. Sunrise hatte da ohne Baubewilligungsprozess eine konventionelle Anlage durch eine neue adaptive Antenne ersetzt und später die Sendeleistung erhöht. Gemeinde und Kanton hatten grünes Licht für die Umrüstung gegeben. Sunrise kann das Urteil anfechten. Falls das Unternehmen davon absieht, muss die Berner Baudirektion darüber entscheiden, ob die Aufschaltung des Korrekturfaktors bewilligungspflichtig ist.

Dies könnte Auswirkungen auf hunderte Anlagen haben. Auf Infosperber-Anfrage schreibt das Amt für Umwelt und Energie (AUE) nämlich: Ende August 2023 sind im Kanton Bern 955 Anlagen (z.T. mehrere an einem Standort) mit adaptiven Antennen in Betrieb. 416 davon würden mit Korrekturfaktor betrieben. Lediglich 29 davon wurden in einem Baubewilligungsvefahren bewilligt. Bei 387 Anlagen dürfte also gegenwärtig unklar sein, ob ihr Betrieb rechtmässig ist.

Grenzwertüberschreitung durch die Hintertür

Daniel Laubscher beschwerte sich über das Vorgehen. Er wohnt unweit der Antenne in Büren an der Aare. Er wehrte sich dagegen, dass ihre Umrüstung vor sich ging, ohne dass er darüber informiert wurde. Laubscher war damals Fachbereichsleiter Raumplanung der Regionalkonferenz Bern-Mittelland. Zuvor war er als Stadtplaner in Solothurn angestellt. Er kennt die komplizierte Materie. «Ich musste selber schon Mobilfunkanlagen bewilligen», sagt er Infosperber.

Was ihn besonders irritierte: Sunrise aktivierte noch während des laufenden Verfahrens den sogennannten Korrekturfaktor und erhöhte damit potenziell die Sendeleistung und die Immissionen. Auch darüber wurde er nicht informiert. Denn die Gemeinde verlangte auch dafür keine Baubewilligung – auf Empfehlung des Kantons. Laubscher fand dies nur heraus, weil eines Tages Sunrise im Ort für mobiles Fernsehen warb. «Ich wusste, dass dies nur mit höherer Sendeleistung angeboten werden kann.» Eine Anfrage beim Verwaltungsgericht und der zuständigen kantonalen Stelle bestätigte seine Vermutung.

«Systematische Bevorzugung der Mobilfunkunternehmen»

Mit dem Korrekturfaktor erlaubt der Bundesrat den Mobilfunkunternehmen per Verordnung seit 1. Januar 2022, dass adaptive Antennen den Grenzwert nur noch im sechsminütigen Durchschnitt einhalten müssen. Dadurch kann es auch in nahegelegenen Wohnungen kurzzeitig zu stärkerer Strahlenbelastung kommen. Diese kann mehr als das Dreifache der deklarierten Feldstärke betragen und damit auch den vorsorglichen Anlagegrenzwert überschreiten. Dafür müssen die Antennen aber über eine automatische Leistungsbegrenzung verfügen.

Schutzorganisationen argumentieren, dass der Bundesrat mit diesem Korrekturfaktor versteckt die Anlagegrenzwerte erhöht hat – und damit entgegen dem Willen des Parlaments vorgeprescht ist. Das Parlament hat Grenzwerterhöhungen nämlich zuletzt dreimal abgelehnt.

Auch deshalb findet Laubscher, dass der Kanton Bern mit seiner Bewilligungspraxis den Umbau des Schweizer Mobilfunknetzes hinter dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger forciert. «Das ist eine systematische Bevorzugung der Mobilfunkunternehmen».

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19.01.2024 Gerätestrahlung: Bundesrat stemmt sich gegen Kontrolle

Über 40 Mobiltelefone fielen bisher durch französische Sicherheitstests. Die Schweiz schaut weiterhin ganz bewusst weg.

Vor wenigen Monaten machte auch in der Schweiz Schlagzeilen, dass das iPhone 12 von Apple durch die französischen Tests rasselte. Die ANFR reagierte auch darauf mit einem Rückruf. Apple hat seither zwar ein Softwareupdate angeboten, womit das Gerät in Frankreich wieder zugelassen ist.

Belgien, Deutschland und Italien, welche das Update ebenfalls verlangten, erhielten es jedoch nicht. Und auch Schweizer Nutzende haben keines erhalten. Dies bestätigte ein Apple-Sprecher gegenüber Infosperber. Damit wäre das Gerät hierzulande eigentlich nicht marktkonform.

Ein Sprecher des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) schrieb Infosperber: «Die Schweiz hat von Apple kein Update verlangt.» Sie warte, wie andere EU-Staaten auch, auf einen Entscheid der EU-Kommission zur Übernahme der französischen Konformitätsbewertung. Apple sagte, das Resultat sei auf das besondere französische Testprotokoll zurückzuführen.

Insider sind von diesem Argument nicht überzeugt. Frankreich ist das einzige europäische Land, welches systematisch testet (Infosperber berichtete). Der emeritierte ETH-Professor Niels Kuster, welcher mit der Firma SPEAG die Messanlagen entwickelt und vertreibt, sagte Infosperber: «Dass Apple das Update nur auf in Frankreich registrierten Geräten installieren musste, hat viele in Europa überrascht.»

Vor wenigen Tagen fiel mit dem Smartphone Emporia Smart 4 ein weiteres Gerät durch die französischen Tests. Die Agence nationale des fréquences (ANFR) verlangte vom Hersteller Emporia kürzlich, dass er das Smartphone vom Markt nimmt. Die staatliche Agentur verlangt gemäss Mitteilung, dass die Händler die Geräte aus den Regalen nehmen, auch wenn keine entsprechende Anweisung des Herstellers Emporia vorliegt. Gemäss der NGO Phonegate Alert ist dieses Modell das 46. Mobiltelefon, das als gefährlich identifiziert wurde. Die Organisation ist der Meinung, dass es den Grenzwert gar ums Vierfache überschritten habe.

Bund nimmt Risiken seit Jahren in Kauf

Dass die Schweiz irgendwie auf französische Warnungen reagiert, scheint vorerst aber ausgeschlossen. Eigentlich besteht zwischen der Schweiz und EU-Ländern wie Frankreich ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen.

Doch nun ist klar: Bei mobilen Geräten wie Smartphones, Tablets oder Laptops schaut der Bund weg. Ein Sprecher des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) antwortete auf Infosperber-Anfrage: «Es gibt keine Marktüberwachung von Produkten hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen durch nichtionisierende Strahlung.» Der Bundesrat nimmt mögliche Gesundheitsrisiken nämlich bewusst in Kauf. Und zwar seit Jahren.

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19.01.2024 Gerätestrahlung: Bundesrat stemmt sich gegen Kontrolle

Über 40 Mobiltelefone fielen bisher durch französische Sicherheitstests. Die Schweiz schaut weiterhin ganz bewusst weg.

Vor wenigen Monaten machte auch in der Schweiz Schlagzeilen, dass das iPhone 12 von Apple durch die französischen Tests rasselte. Die ANFR reagierte auch darauf mit einem Rückruf. Apple hat seither zwar ein Softwareupdate angeboten, womit das Gerät in Frankreich wieder zugelassen ist.

Belgien, Deutschland und Italien, welche das Update ebenfalls verlangten, erhielten es jedoch nicht. Und auch Schweizer Nutzende haben keines erhalten. Dies bestätigte ein Apple-Sprecher gegenüber Infosperber. Damit wäre das Gerät hierzulande eigentlich nicht marktkonform.

Ein Sprecher des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) schrieb Infosperber: «Die Schweiz hat von Apple kein Update verlangt.» Sie warte, wie andere EU-Staaten auch, auf einen Entscheid der EU-Kommission zur Übernahme der französischen Konformitätsbewertung. Apple sagte, das Resultat sei auf das besondere französische Testprotokoll zurückzuführen.

Insider sind von diesem Argument nicht überzeugt. Frankreich ist das einzige europäische Land, welches systematisch testet (Infosperber berichtete). Der emeritierte ETH-Professor Niels Kuster, welcher mit der Firma SPEAG die Messanlagen entwickelt und vertreibt, sagte Infosperber: «Dass Apple das Update nur auf in Frankreich registrierten Geräten installieren musste, hat viele in Europa überrascht.»

Vor wenigen Tagen fiel mit dem Smartphone Emporia Smart 4 ein weiteres Gerät durch die französischen Tests. Die Agence nationale des fréquences (ANFR) verlangte vom Hersteller Emporia kürzlich, dass er das Smartphone vom Markt nimmt. Die staatliche Agentur verlangt gemäss Mitteilung, dass die Händler die Geräte aus den Regalen nehmen, auch wenn keine entsprechende Anweisung des Herstellers Emporia vorliegt. Gemäss der NGO Phonegate Alert ist dieses Modell das 46. Mobiltelefon, das als gefährlich identifiziert wurde. Die Organisation ist der Meinung, dass es den Grenzwert gar ums Vierfache überschritten habe.

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Ohne Transparenz gibt es kein Vertrauen

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"Die Verpflichtung zum Widerstand beginnt dort, wo man erstens das Verbrechen und den Katastrophenweg erkennt, und zweitens die Möglichkeit hat, etwas dagegen zu tun" (Kurt Sendtner)

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Reden und diskutieren wir mit Andersdenkenden - Setzen wir uns für unsere Anliegen ein - Demonstrieren wir - Seien wir Ungehorsam - Handeln wir friedlich.